Doktorat in Politikwissenschaft an der Universität Basel

 

Im Fachbereich Politikwissenschaft kann ein Promotionsabschluss erworben werden. Eine Anstellung als Doktorand erfolgt in der Regel über ein Projekt und wird durch Drittmittel finanziert, oder direkt an einem Lehrstuhl.

Die allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung zum Doktorat bzw. zur Graduiertenausbildung sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel festgehalten und können hier eingesehen werden:

1. Die Zulassung zum Doktorat bzw. Graduiertenausbildung setzt einen anerkannten universitären Masterabschluss einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus.

2. Die Zulassung erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag der Fakultät durch das Rektorat. Die Promotionsordnungen regeln die fachspezifischen Anforderungen betreffend Äquivalenz und Betreuung.

3. Die Doktorierenden müssen sich zum nächstmöglichen Termin immatrikulieren und bleiben während der gesamten Dissertationsdauer eingeschrieben.

4. Doktorierende in Promotionsstudiengängen sind in der Regel vom Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse befreit, sofern die jeweilige Fakultät nicht das Ablegen der Deutschprüfung beantragt.

Das Doktorat unterliegt einem strukturierten Programm in Kooperation mit der Graduate School of Social Sciences (G3S)

Allgemeine Informationen zum Doktorat an der Universität Basel, die Promotionsordnung und Merkblätter zum Doktorat finden Sie auf der Webseite der Philosophisch-Historischen Fakultät.


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